Informationen zur Ausbildung C, E und D
LKW (Klasse C|C1)*
Klasse C: Kraftwagen mit einem höchstzulässigem Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg (nicht aber D1/D/Sonder-KFZ) dürfen gelenkt werden.
Klasse C1: Kraftwagen der Klasse C mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 7.500 kg dürfen gelenkt werden.
Ausbildung
- 4 Kursabende Theorieausbildung
- 8 praktische Fahrlektionen
- PC- und Praxisprüfung
Mindestalter
17,5 Jahre (in Kombination mit B-Ausbildung)
Code 95 Qualifikation: weitere Infos erhältst du im Fahrschulbüro!
Anhänger (Klasse EzC | EzC1)*
Kraftwagen, mit denen andere als leichte Anhänger gezogen werden, in Verbindung mit einer Lenkberechtigung für die betreffende Klasse (bei C1: LKW+Anhänger max. 12 t hzl. GG) dürfen gefahren werden.
Ausbildung
- 3 Kursabende Theorieausbildung
- 4 praktische Fahrlektionen
- PC- und praktische Prüfung
Autobus (Klasse D)*
Alle wichtigen Infos erhältst du im Fahrschulbüro!
*sämtliche Ausbildungen finden in einer Partnerfahrschule statt.
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Wir sind gerne für deine Anliegen da. Kontaktiere uns einfach per Telefon oder Mail und wir melden uns unverzüglich bei dir.